Schutzkonzept

Schutzkonzept für artXplore

Ein Stipendienprogramm der 

Kunst und Kultur Stiftung Uhlenhorst 

  1. Inhalt

1        Einleitung

2        Rechtliche Grundlagen

3        Risikoanalyse und Prävention

3.1           Settingspezifische Risiken

3.2           Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

3.3           Personalauswahl und -besetzung

3.4           Räumlichkeiten

4        Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit

5        Beschwerdemanagement

5.1           Ansprechpersonen und -stellen

5.2           Umgang mit Beschwerden

6        Notfallplan

7        Evaluation und Weiterentwicklung

Anhang

Notfallmeldebogen

Verhaltenskodex

Selbstverpflichtungserklärung

1            Einleitung

Kunst fördert nicht nur gestalterische Fertigkeiten, sondern auch die persönliche Entwicklung, das kritische Denken, die Wahrnehmung und die soziale Kompetenz junger Menschen. Diese ganzheitliche Förderung steht im Zentrum der Vision von artXplore und bildet die Grundlage des Projekts.

artXplore ist ein Stipendienprogramm zur Förderung künstlerisch begabter Jugendlicher. Als gemeinnütziges Angebot eröffnet artXplore jungen Menschen im Alter von 13 bis 18 Jahren die Möglichkeit, die Welt der Kunst inside zu entdecken, künstlerisches Schaffen zu erleben und so zusätzliches Potenzial zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu entfalten. Unter fachkundiger Anleitung professioneller Künstler/innen entwickeln die Teilnehmenden ihre persönlichen Talente weiter, lernen die eigene Wahrnehmung zu schärfen und einem inneren Anliegen künstlerisch Ausdruck zu verleihen. Durch gemeinsames Arbeiten, (Er-)Schaffen, Essen und Übernachten in kleinen Gruppen entsteht ein starkes Gemeinschaftsgefühl und eine intensive Lernumgebung.

Dabei vertritt artXplore eine eindeutige Haltung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzung und Machtmissbrauch. Gleichzeitig versteht sich das Programm als ein Ort, an dem Vielfalt respektiert, individuelle Grenzen geachtet und Persönlichkeit ernst genommen werden. Die Würde, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Beteiligung aller Teilnehmenden stehen dabei im Mittelpunkt.

Aus diesem Selbstverständnis heraus wurde das vorliegende Schutzkonzept entwickelt. Es macht die Haltung von artXplore verbindlich, beschreibt gemeinsame Werte und formuliert klare Standards für das Verhalten aller Beteiligten. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen und einen transparenten, sicheren Rahmen zu schaffen.

Das Schutzkonzept richtet sich an alle Mitarbeitenden, die Verantwortung im Rahmen von ArtXplore übernehmen, insbesondere Künstler/innen und Begleitpersonen. Es legt dar, wie Risiken minimiert, Grenzverletzungen angesprochen und Konflikte professionell adressiert werden. Auf diese Weise trägt es dazu bei, dass ArtXplore ein geschützter Raum bleibt, in dem junge Menschen sich frei, sicher und respektiert entwickeln können.

2            Rechtliche Grundlagen

Das Schutzkonzept orientiert sich an den geltenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:

  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  • § 1631 Abs. 2 BGB – Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Strafgesetzbuch (insbesondere §§ 174–184 StGB)

Die genannten gesetzlichen Grundlagen bilden den rechtlichen Rahmen für das Schutzkonzept von artXplore. Sie unterstreichen die Verantwortung aller Beteiligten, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, zu schützen und bei Verdachtsfällen verantwortungsvoll, transparent und rechtssicher zu handeln. 

Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Konzepts orientiert sich an den Empfehlungen der Unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung für die Entwicklung von Schutzkonzepten.

3      Risikoanalyse und Prävention

3.1        Settingspezifische Risiken

Risiken

Das Angebot ist bewusst als offenes, kreatives und partizipatives Workshop-Format gestaltet, in dem junge Menschen sich frei ausdrücken, ausprobieren und ihre Persönlichkeit weiter entfalten können. Kreativität lebt dabei von Offenheit, Experimentierfreude und dem Überschreiten gewohnter Denkmuster und Ausdruckgrenzen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil des Angebots und ausdrücklich gewollt.

Gleichzeitig entstehen gerade in kreativen Prozessen besondere settingspezifische Risiken. Kreativer Ausdruck kann sehr persönlich und emotional sein. Da Kreativität sich nicht normieren oder begrenzen lässt, besteht das Risiko, dass Grenzen im zwischenmenschlichen Umgang – bewusst oder unbewusst – nicht wahrgenommen oder überschritten werden. In offenen Workshop-Formaten können Gruppendynamiken, Leistungs- oder Erwartungshaltungen entstehen, was zu emotionaler Überforderung oder unangemessenem Umgang (Respekt / Bewertung) mit kreativen Beiträgen anderer Teilnehmer führen kann.

Ein weiteres Risiko liegt in der Unklarheit zwischen künstlerischer Freiheit und persönlicher Integrität. Kreative Freiheit ist ein zentrales Element dieses Angebots. Gleichzeitig finden kreative Ausdrucksformen dort ihre Grenze, wo persönliche, emotionale oder körperliche Grenzen anderer berührt werden. Wenn diese Unterscheidung nicht ausreichend thematisiert wird, können Grenzverletzungen entstehen, etwa durch verbale Entgleisungen, unangemessene Darstellungen oder eine fehlende Sensibilität für Nähe und Distanz.

Prävention

Zur Prävention ist eine reflektierte Gestaltung der Workshops erforderlich. Grundlage hierfür ist der verbindliche Verhaltenskodex, der von allen Mitarbeitenden und Betreuenden in einer Selbstverpflichtungserklärung anerkannt wird . Zu Beginn der Workshops werden klare Regeln für den respektvollen Umgang miteinander vereinbart, die Themen wie gegenseitigen Respekt, Freiwilligkeit sowie die Wahrung persönlicher Grenzen adressieren. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Beiträgen in sozialen Medien, insbesondere im Hinblick darauf, die Arbeiten anderer nicht abzuwerten und keine Fotos oder Inhalte von anderen Teilnehmenden ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu veröffentlichen.

Kreative Freiheit wird ausdrücklich gefördert, gleichzeitig wird klar kommuniziert, dass sie dort endet, wo persönliche Grenzen anderer berührt werden. Begleitpersonen moderieren aktiv, greifen bei Überforderung oder Ausgrenzung ein und schaffen Räume für Reflexion und Austausch. So entsteht ein Umfeld, in dem sich Jugendliche sicher fühlen und ihre Kreativität entfalten können.

3.2  Macht- und Abhängigkeitsverhält-nisse

Risiken

In der Arbeit mit Jugendlichen bestehen strukturelle Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, die sich nicht vollständig auflösen lassen. Begleitpersonen verfügen über organisatorische und persönliche Autorität, während Jugendliche in besonderem Maße auf Schutz und Orientierung angewiesen sind. Diese asymmetrischen Verhältnisse bergen das Risiko von Machtmissbrauch oder unangemessener Einflussnahme, auch ohne bewusste Absicht. 

Die Altersstruktur zwischen Begleitpersonen und Teilnehmenden spielt dabei eine wichtige Rolle. Geringe Altersunterschiede können dazu führen, dass Rollen verschwimmen und Begleitpersonen eher als gleichaltrige Bezugspersonen wahrgenommen werden. Dies kann Unsicherheiten erzeugen und das Risiko von Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch erhöhen – insbesondere dann, wenn jungen Mitarbeitern die Erfahrung fehlt und älteren Teilnehmern der angemessene Respekt dem jungen Mitarbeitern gegenüber fehlt.

Darüber hinaus kann aus gegebenen Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen die Gelegenheit für sexualisierte Übergriffe oder Grenzverletzungen entstehen. Sexualisierte Gewalt kann dabei körperlicher, verbaler oder nonverbaler Natur sein und insbesondere dann auftreten, wenn Rollen oder Grenzen nicht ausreichend vermittelt oder wahrgenommen werden.

Zudem besteht das Risiko einer ungleichen Behandlung von Teilnehmenden durch Mitarbeitende. Bevorzugung einzelner Jugendlicher – sei es bewusst oder unbewusst – kann zu Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten oder dem Gefühl von Ausgrenzung führen. Dies kann sich beispielsweise in unterschiedlicher Aufmerksamkeit oder in einer ungleichen Bewertung von Verhalten und Beiträgen äußern. Eine solche Ungleichbehandlung kann bestehende Machtverhältnisse verstärken und das Sicherheitsgefühl einzelner Teilnehmender erheblich beeinträchtigen.

Auch unter den Teilnehmenden selbst können ungleiche Machtverhältnisse entstehen. Unterschiede in Alter, Geschlecht, sozialem Status oder Selbstbewusstsein können dazu führen, dass einzelne Teilnehmende dominieren, während andere benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Auch unbeabsichtigte Kommentare oder humorvoll gemeinte Bemerkungen können verletzend wirken und sich zu belastenden Mustern entwickeln. Dies verstärkt das Risiko von Mobbing, Herabsetzung und Diskriminierung. Insbesondere sensible Themen oder persönliche Grenzen könnten so nicht geachtet werden.

Prävention

Zur Prävention von Machtmissbrauch und unklaren Abhängigkeitsverhältnissen werden klare strukturelle, personelle und ethische Rahmenbedingungen geschaffen. Ein verbindlicher Mindestaltersabstand von 10 Jahren zwischen mindestens einem Mitarbeitenden und den Teilnehmenden unterstützt die Rollenklarheit. Mitarbeitende sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst und gestalten Nähe und Distanz reflektiert und professionell.

Ein zentraler Punkt ist die verbindliche Gleichbehandlung aller Teilnehmenden durch Mitarbeitende. Diese bedeutet, dass Jugendliche unabhängig von persönlichen Sympathien, Herkunft, Geschlecht, Fähigkeiten oder Verhalten mit dem gleichen Maß an Respekt, Aufmerksamkeit und Wertschätzung begleitet werden. Bevorzugungen, exklusive Beziehungen oder Sonderrollen einzelner Teilnehmender werden bewusst vermieden.

Diese Haltung wird durch einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende verbindlich festgeschrieben (siehe Anhang). Der Kodex definiert klare Standards für den Umgang mit Macht, Nähe und Distanz sowie für die Gleichbehandlung aller Teilnehmenden. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kodex und werden für dessen Inhalte sensibilisiert.

Im Hinblick auf sexualisierte Übergriffe werden Mitarbeitende durch Sensibilisierung darauf vorbereitet, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und angemessen zu intervenieren. Die Jugendlichen werden zu Beginn über ihre Rechte, mögliche Ansprechpersonen und sichere Kommunikationswege informiert

Im Bezug auf Gruppendynamiken beobachten Mitarbeitende aufmerksam und greifen frühzeitig ein, wenn Anzeichen von Mobbing oder Ausgrenzung sichtbar werden. Dabei steht nicht die Sanktionierung, sondern die Klärung, Sensibilisierung im Vordergrund. Teilnehmende werden ermutigt, eigene Grenzen wahrzunehmen und mitzuteilen sowie sich Unterstützung zu holen, wenn sie sich unwohl oder unfair behandelt fühlen.

Transparente Beschwerde- und Meldewege (siehe auch Abschnitt 5 & 6) tragen insgesamt dazu bei, Machtungleichgewichte und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Prävention wirksam umzusetzen und die Sicherheit sowie die persönliche Integrität der Jugendlichen zu wahren.

3.3. Personalauswahl und -besetzung

Risiken

Die Angebote werden jeweils von einem/r professionellen Künstler/in sowie einer Begleitperson durchgeführt. Risiken können insbesondere dann entstehen, wenn Verantwortlichkeiten und Rollen nicht klar definiert sind oder Regeln uneinheitlich angewendet werden. Unklare Zuständigkeiten können dazu führen, dass Beobachtungen nicht weitergegeben, Unsicherheiten nicht angesprochen oder Grenzverletzungen nicht rechtzeitig erkannt werden.

Darüber hinaus können unterschiedliche persönliche Haltungen, Erfahrungen oder fehlende Sensibilisierung der Mitarbeitenden den Umgang mit Nähe, Distanz und Machtverhältnissen beeinflussen. Ohne gemeinsame Reflexion besteht das Risiko, dass Grenzsetzungen uneinheitlich erfolgen oder eigene Maßstäbe anstelle verbindlicher Standards angewendet werden.

Ein weiteres Risiko liegt in unzureichender Vorbereitung oder fehlender Kenntnis der Inhalte des Schutzkonzepts sowie des Verhaltenskodex. Dies kann zu Unsicherheiten im Handeln und zu unklaren Reaktionen bei Grenzverletzungen oder Verdachtsmomenten führen. Auch der Einsatz von Personen ohne ausreichende persönliche Eignung oder ohne entsprechende Überprüfung kann ein strukturelles Risiko für den Schutz der Teilnehmenden darstellen

Prävention

Zur Prävention wird auf eine bewusste und transparente Auswahl der Mitarbeitenden geachtet. Bei Prüfung der Eignung werden persönliche Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie eine wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. 

Die Zusammenarbeit im Tandem aus künstlerischer Leitung und Begleitperson schafft dabei zusätzliche Sicherheit und gegenseitige Unterstützung. Klare Rollenverteilungen sowie regelmäßiger Austausch vor, während und nach den Angeboten ermöglichen es, Beobachtungen zu teilen, Unsicherheiten anzusprechen und das eigene Handeln zu reflektieren.

Alle Mitarbeitenden werden vor ihrem Einsatz in die Inhalte des Schutzkonzepts eingeführt und für zentrale Themen wie Grenzachtung, Gleichbehandlung, Nähe und Distanz sowie Machtverhältnisse sensibilisiert. Der verbindliche Verhaltenskodex dient dabei als gemeinsame Orientierung und schafft Klarheit über Erwartungen und Verantwortlichkeiten.

Alle Mitarbeitenden verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung der im Schutzkonzept und Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze. Diese Selbstverpflichtungserklärung dient als gemeinsame Grundlage für verantwortungsvolles Handeln und schafft Verbindlichkeit.

Darüber hinaus legen alle Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Einsichtnahme erfolgt unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben und dient der zusätzlichen Absicherung im Rahmen des Jugendschutzes. 

3.4        Räumlichkeiten

Risiken

Auch die räumlichen Gegebenheiten können Risiken für Grenzverletzungen oder Unsicherheiten begünstigen. Unübersichtliche, schlecht einsehbare oder abgeschlossene Räume erhöhen das Risiko unbeobachteter Situationen. 

Prävention

Räumlichkeiten werden so gestaltet, dass sie Übersichtlichkeit und Transparenz ermöglichen. Türen bleiben – soweit möglich – offen oder einsehbar, Einzelsettings sind nicht vorgesehen und werden bei Bedarf klar geregelt. 

Die Gestaltung der Räumlichkeiten trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Sicherheit der Jugendlichen bei. Die Schlaf- und Sanitärräume werden daher bewusst organisiert. Jungen und Mädchen schlafen in getrennten Zimmern, wobei vorwiegend Einzelzimmer zur Verfügung stehen. Die sanitären Anlagen sind ausschließlich für die Einzelnutzung geeignet, wodurch die Privatsphäre gewahrt wird. 

Die Erreichbarkeit mind. einer Begleitperson wird jederzeit gewährleistet – sowohl tagsüber als auch nachts. Die Regeln zur Nutzung der Räume werden den Teilnehmenden zu Beginn klar vermittelt.

4  Datenschutz und Öffentlich-keitsarbeit

Foto- und Videoaufnahmen erfolgen ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Veröffentlichungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit von artXplore und erfolgen achtsam, respektvoll und ohne Bloßstellung.

5            Beschwerdemanagement

5.1        Ansprechpersonen und -stellen

Jugendliche werden aktiv über ihre Rechte informiert.
Sie erhalten Informationen zu internen Vertrauenspersonen sowie externen Hilfsangeboten.

Für Anliegen, Beobachtungen oder Verdachtsmomente stehen folgende interne Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Programmleitung artXplore (Dirk Salz, Inge Glaser)
  • Boot-Camp-Leitung

Diese Personen unterliegen der Verschwiegenheit und leiten – wenn erforderlich – weitere Schritte ein.

Regionale Anlaufstellen

Jugendamt Mülheim an der Ruhr 

Fachberatungsstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ – AWO Mülheim a.d.R.
Beratung für Jugendliche, Eltern, FachkräfteTelefon: 0208 20774 -231 oder -274, Mail: fbst@awo-mh.de

Hilfetelefon „ElePhone“ (AWO Mülheim)
Spezielles Beratungsangebot für Kinder und JugendlicheTelefon: 0800 6667776, WhatsApp: 0151 20581935
Verfügbarkeit: 24/7

Unmittelbare Hilfe, kostenlose Hotlines

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte
Telefon: 0800 2255530
Verfügbarkeit: Mo/Mi/Fr 9-14 Uhr & Di/Do 15-20 Uhr

Nummer gegen Kummer
Kinder & Jugendliche, Telefon: 116 111
Verfügbarkeit: Mo-Sa 14-20 Uhr & Mo/Mi/Do 10-12 Uhr
Elterntelefon: 0800 1110550 

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222
Verfügbarkeit: 24/7

Weißer Ring
Anonyme Telefon- und Onlineberatung für Opfer von Gewalt, Beratungsstellennetzwerk vor Ort
Telefon: 116 006
Verfügbarkeit: Mo-So 7-22 Uhr

5.2        Umgang mit Beschwerden

Auch wenn jede Beschwerde individuell zu betrachten ist und einen individuellen Umgang braucht, gibt es einige Regeln, an die sich alle Ansprechpersonen halten:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen.
  • Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die Ansprechperson informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, wenn sie weitere Personen in den Prozess einbezieht
  • Die Leitung wird über jede Beschwerde informiert.

6            Notfallplan

Auch wenn das Schutzkonzept von artXplore vorrangig präventiv ausgerichtet ist, können Situationen auftreten, in denen Mitarbeitende mit Grenzverletzungen, Übergriffen oder entsprechenden Verdachtsmomenten konfrontiert werden. Solche Situationen stellen für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar.

Der folgende Notfall- und Interventionsplan dient dazu, in solchen Fällen Orientierung zu geben, Handlungssicherheit zu schaffen und den Schutz der betroffenen Jugendlichen sicherzustellen. 

Ruhe bewahren

Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.

Zuhören und Glauben schenken

Bei einer ersten Schilderung eines Vorfalls oder Verdachts steht nicht die Klärung der Wahrheit im Vordergrund. Entscheidend ist vielmehr der Umgang mit der betroffenen Person. Dabei gilt:

  • den Jugendlichen Raum geben
  • aufmerksam zuhören
  • Aussagen nicht infrage stellen
  • ernst nehmen, was geschildert wird
  • keine suggestiven oder detaillierten Nachfragen stellen

Bewertungen, Schuldzuweisungen oder eigene Interpretationen sind in dieser Phase zu vermeiden. Ziel ist es, Sicherheit zu vermitteln und Vertrauen nicht zu gefährden.

Schutzbedarfsprüfung

Nach einer ersten Wahrnehmung oder Schilderung ist einzuschätzen, ob unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Liegt eine akute Gefährdungssituation vor, hat der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität. Geeignete Schutzmaßnahmen (bspw. räumliche Trennung) werden umgehend eingeleitet. Parallel dazu wird eine zuständige Ansprechperson (Programmleitung) informiert. Ist dies nicht möglich, werden externe Stellen wie das Jugendamt oder die Polizei kontaktiert.

Dokumentieren

Alle relevanten Beobachtungen, Aussagen und Ereignisse sind zeitnah, sachlich und möglichst wörtlich zu dokumentieren. Eine sorgfältige Dokumentation bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Rolle der Programmleitung 

Die Programmleitung von artXplore trägt die Gesamtverantwortung für das weitere Vorgehen. Sie koordiniert die nächsten Schritte, hält Kontakt zur betroffenen Person und entscheidet über:

  • die Einbindung externer Beratungsstellen
  • die Information weiterer Beteiligter
  • notwendige organisatorische Maßnahmen

Bei Bedarf zieht die Programmleitung fachliche Beratung (z.B. über o.g. Anlaufstellen) hinzu, um eine angemessene und reflektierte Vorgehensweise sicherzustellen.  

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, wird eine fachliche Einschätzung vorgenommen. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden und eine objektive Begleitung sicherzustellen, können bei Verdachtsfällen oder Vorfällen externe Fachberatungsstellen (siehe Abschnitt 5.1) hinzugezogen. Diese stehen beratend zur Seite und unterstützen sowohl bei der Einschätzung als auch bei der weiteren Prozessgestaltung. 

Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, informiert artXplore unverzüglich das zuständige Jugendamt.

Nachsorge und Aufarbeitung

Ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Vorfall stellt für alle Beteiligten – insbesondere für die betroffene Person – eine erhebliche Belastung dar. Neben der unmittelbaren Intervention ist es daher notwendig, den Vorfall angemessen aufzuarbeiten.

Ziel ist es:

  • entstandene Irritationen oder Unsicherheiten anzusprechen
  • Konflikte zu klären
  • das Sicherheitsgefühl der Jugendlichen wiederherzustellen

Die Verantwortung hierfür liegt bei der Programmleitung. Je nach Situation kann externe Unterstützung, z. B. in Form von Mediation, hinzugezogen werden.

Rehabilitation bei unbegründetem Verdacht

Erweist sich ein Verdacht als unbegründet, ist artXplore verpflichtet, die betroffene Person zu schützen und aktiv zur Klärung beizutragen. Dazu zählen:

  • transparente Information der beteiligten Personen
  • gegebenenfalls öffentliche Klarstellungen
  • begleitende Beratungsangebote
  • organisatorische Lösungen zur Wiederherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsumfeldes

Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der betroffenen Person und ausschließlich mit deren Zustimmung.

7 Evaluation und Weiterentwick-lung

Dieses Schutzkonzept ist ein lebendes Dokument. Es wird regelmäßig überprüft, bei Bedarf angepasst und durch Rückmeldungen von Jugendlichen, Eltern und Betreuenden weiterentwickelt.

Anhang

Notfallmeldebogen

Dieser Dokumentationsbogen dient der sachlichen und strukturierten Dokumentation von Beobachtungen, Aussagen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Verdachtsfällen oder Vorfällen von Grenzverletzungen, Gewalt oder sexualisierter Gewalt im Rahmen von artXplore.

Die Dokumentation erfolgt vertraulich, wertfrei und ohne eigene Interpretationen.

1. Allgemeine Angaben

Datum der Dokumentation: ____________________________

Name der dokumentierenden Person: ________________________________________________

Funktion/Rolle: ____________________________________

Datum/Uhrzeit des Vorfalls oder der Beobachtung: ____________________________________

Ort (z. B. Workshopraum, Unterkunft, Ausflug): ________________________________________

2. Angaben zur betroffenen Person

Name (oder Kürzel): _________________________________

Alter: ___________________

Geschlecht (freiwillige Angabe): ______________________

3. Anlass der Dokumentation

☐ Eigene Beobachtung
☐ Mitteilung durch betroffene Person
☐ Mitteilung durch andere Person
☐ Sonstiges: ________________________________________

4. Sachliche Schilderung

Bitte schildern Sie den Vorfall oder die Beobachtung so genau wie möglich. Nutzen Sie – wenn relevant – wörtliche Zitate. Vermeiden Sie Bewertungen oder Vermutungen.

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5. Beteiligte oder genannte Personen

Name/Funktion (falls bekannt):
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6. Erste Einschätzung

☐ Keine akute Gefährdung erkennbar
☐ Unklar – weiterer Klärungsbedarf
☐ Akute Gefährdung vermutet

7. Sofortmaßnahmen (falls erfolgt)

☐ Gespräch geführt
☐ Räumliche Trennung vorgenommen
☐ Ansprechperson informiert
☐ Externe Stelle kontaktiert (Jugendamt / Polizei)
☐ Keine Sofortmaßnahmen erforderlich

Weitere Erläuterungen:
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8. Weitergabe der Information

An wen wurde die Information weitergegeben?
☐ Programmleitung
☐ Boot-Camp-Leitung
☐ Externe Fachstelle
☐ Jugendamt
☐ Polizei
☐ Noch keine Weitergabe

9. Weitere Schritte / Vereinbarungen

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10. Unterschrift

Ort, Datum: ___________________________________________________

Unterschrift dokumentierende Person: __________________________

Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex ist für alle Personen verbindlich, die im Rahmen von artXplore mit Jugendlichen arbeiten oder in Kontakt stehen. 
Er dient dem Schutz der teilnehmenden Jugendlichen, der Klarheit im professionellen Handeln und der gegenseitigen Absicherung aller Beteiligten.

1. Gestaltung von Nähe und Distanz

Die Arbeit bei artXplore lebt von Vertrauen, Offenheit und kreativen Prozessen. Gleichzeitig erfordert sie ein bewusstes und reflektiertes Verhältnis von Nähe und Distanz. Beziehungen zwischen Mitarbeitenden und Jugendlichen sind stets professionell zu gestalten und orientieren sich am jeweiligen Auftrag, Setting und Alter der Teilnehmenden.

Für artXplore gilt:

  • Einzelgespräche, künstlerische Einzelarbeit oder individuelle Fördersequenzen finden ausschließlich in geeigneten, einsehbaren Räumen oder in Hör- bzw. Sichtweite weiterer Personen statt. Es wird vermieden, dass sich Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum allein und unbeobachtet mit einer jugendlichen Person aufhalten.
  • Besonders enge, exklusive oder private Beziehungen zwischen Betreuenden/Künstler*innen und Jugendlichen, die über den Rahmen des Programms hinausgehen (z. B. private Treffen, Urlaube), sind nicht zulässig.
  • Künstlerische Methoden, Übungen und kreative Prozesse werden so gestaltet, dass sie die persönlichen Grenzen der Jugendlichen respektieren und nicht überschreiten.
  • Individuelle Empfindungen von Nähe, Distanz oder Unwohlsein werden ernst genommen und ohne Bewertung respektiert.
  • Wahrgenommene Grenzverletzungen werden angesprochen und nicht bagatellisiert oder übergangen.
  • Sollte es aus fachlich nachvollziehbaren Gründen zu einer Abweichung von bestehenden Regeln kommen, wird dies vorher transparent gemacht.

2. Sprache, Kommunikation und Haltung

Sprache prägt Beziehungen und kann stärken oder verletzen. Bei artXplore ist jede Form der Kommunikation von Wertschätzung, Achtsamkeit und einem respektvollen Umgang geprägt. Sprache und nonverbale Kommunikation orientieren sich am Alter, an der Entwicklung und an den Bedürfnissen der Jugendlichen.

Es gilt:

  • Jugendliche werden mit ihrem (Ruf-)Namen angesprochen; verniedlichende oder private Kosenamen werden vermieden.
  • Sexualisierte, herabwürdigende, diskriminierende oder beschämende Sprache ist in jeder Form untersagt – auch in humorisierender oder scheinbar lockerer Absicht.
  • Kommunikation erfolgt rollenbewusst und professionell; persönliche Grenzen werden gewahrt.
  • Bei verbalen Grenzverletzungen oder respektlosem Umgang wird eingegriffen und klar Stellung bezogen – unabhängig davon, von wem diese ausgehen.

3. Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

Digitale Medien und soziale Netzwerke sind Teil des Alltags vieler Jugendlicher und können auch im Rahmen von artXplore eine Rolle spielen. Ein bewusster, reflektierter und verantwortungsvoller Umgang ist dabei unerlässlich.

Für artXplore gelten folgende Grundsätze:

  • Medieninhalte (Filme, Bilder, Spiele, Texte) werden altersgerecht, pädagogisch sinnvoll und sorgfältig durch die Mitarbeitenden ausgewählt.
  • Pornografische, gewaltverherrlichende oder sexualisierte Inhalte sind in jedem Kontext strikt untersagt.
  • Die Nutzung sozialer Netzwerke im Kontakt mit Teilnehmenden erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Regeln und niemals privat oder in intransparenten Kommunikationskanälen.
  • Foto-, Video- oder Tonaufnahmen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten sowie der Jugendlichen selbst erstellt und verwendet werden.
  • Das Persönlichkeitsrecht und insbesondere das Recht am eigenen Bild werden jederzeit gewahrt.
  • Niemand darf gegen seinen Willen fotografiert oder veröffentlicht werden. Ein Nein wird ohne Diskussion akzeptiert.
  • Mitarbeitende und Jugendliche dürfen zu keinem Zeitpunkt in intimen Situationen (z. B. Umziehen, Duschen, Schlafen) beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) werden konsequent eingehalten.

4. Angemessener Umgang mit Körperkontakt

Körperkontakt kann in bestimmten Situationen (z. B. Trost, Erste Hilfe) notwendig sein, erfordert jedoch besondere Sensibilität. Maßgeblich sind stets der Kontext, das Alter und das Einverständnis der betreffenden Person.

Bei artXplore gilt:

  • Körperliche Nähe erfolgt nur, wenn sie fachlich erforderlich, situationsangemessen und für die jugendliche Person eindeutig akzeptabel ist.
  • Unerwünschte Berührungen oder Annäherungen sind strikt untersagt – insbesondere, wenn sie mit Druck, Belohnung oder Sanktionen verbunden sind.
  • Ablehnung wird ausnahmslos respektiert.
  • Trost und Unterstützung erfolgen vorrangig verbal.
  • Auch wenn Jugendliche selbst Nähe suchen oder Grenzen überschreiten, halten sich Mitarbeitende stets an die strengeren Vorgaben des Schutzkonzeptes.

5. Wahrung der Intimsphäre

Der Schutz der persönlichen und körperlichen Intimsphäre hat bei artXplore einen hohen Stellenwert, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtung.

Grundsätzlich gilt:

  • Gemeinsame Dusch- oder Umkleidesituationen zwischen Jugendlichen und Betreuenden sind ausgeschlossen.
  • Räume der Teilnehmenden gelten als geschützte Privaträume und werden nur nach Anklopfen und Zustimmung betreten. In potentiellen Gefahrensituationen wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Rücksicht auf die Privatsphäre und der Aufsichtspflicht geachtet.
  • Bei Übernachtungen wird eine klare Trennung zwischen Jugendlichen und Betreuenden eingehalten. Sie übernachten niemals im selben Zimmer

6. Umgang mit Geschenken und Bevorzugung

Geschenke oder besondere Zuwendungen können Abhängigkeiten schaffen und sind kein geeignetes pädagogisches Mittel. Bei artXplore wird daher ein reflektierter und transparenter Umgang gepflegt.

Es gilt:

  • Einzelne Jugendliche dürfen nicht durch Geschenke, Geld oder besondere Vorteile bevorzugt werden.
  • Kleine Aufmerksamkeiten sind nur in klar vereinbarten, für alle nachvollziehbaren Kontexten zulässig (z. B. gemeinsamer Abschluss eines Projekts).
  • Geschenke haben symbolischen Charakter und sind nicht an Erwartungen oder Gegenleistungen geknüpft.

7. Umgang mit Regelverstößen und Konflikten

Regelverstöße werden ernst genommen und adressiert. Ziel ist es, Verantwortung zu fördern und Konfliktfähigkeit zu stärken – nicht zu bestrafen oder zu beschämen.

Dabei gilt:

  • Jegliche Form von Gewalt, Drohung, Zwang oder Freiheitsentzug ist untersagt.
  • Gespräche über Fehlverhalten erfolgen sachlich, respektvoll und möglichst in kleinem Rahmen.
  • Niemand wird bloßgestellt oder vor der Gruppe vorgeführt.
  • Maßnahmen stehen in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Verhalten und dienen dem Schutz der Gruppe.

8. Verhalten bei Ausflügen, Wochenenden und Übernachtungen

Wochenendformate und gemeinsame Ausflüge sind ein wichtiger Bestandteil von artXplore und erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Grundsätze:

  • Die Aufsicht wird durch mindestens zwei verantwortliche Personen gewährleistet.
  • In Schlaf- und Sanitärräumen findet kein unbeaufsichtigter Einzelkontakt zwischen Betreuenden und Jugendlichen statt.

9. Verbindlichkeit

Dieser Verhaltenskodex ist Bestandteil des Schutzkonzeptes von artXplore.
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, ihn einzuhalten und aktiv zu seiner Umsetzung beizutragen.

Stand: 24.01.2026, artXplore